Internes Bleaching
Endodontisch behandelte Zähne können sich im Laufe der Zeit dunkel verfärben. Als Ursache für solche Verfärbungen kommen z.B. Blutabbauprodukte in Betracht. Die Zahnpulpa (Zahnnerv) gibt durch den nekrotischen Zerfall (Abstreben der Pulpa) Eiweißstoffe ab. Aus den abgestorbenen Zellresten lösen sich Blutprodukte und somit Eisenverbindungen aus und diffundieren tief in die Dentintubuli (kleinste Kanälchen des Zahnmarkes) und setzen sich dort fest. Das Eisen aus den Blutprodukten reagiert mit dem Schwefelwasserstoff aus den Bakterien zu Eisensulfid. Dies ruft eine gräuliche Verfärbung des Zahnes hervor. Dies kann als besonders störend empfunden werden, da die Farbe sich sehr stark hervorheben kann.
Die Therapie der Wahl bei marktoten Zähnen stellt das interne Bleaching dar. Dazu muss der Zahn mit einer suffizienten (dichten) Wurzelfüllung und einer randdichten Füllung von außen versorgt sein. Bevor mit der Therapie begonnen werden kann, muss der Zahn symptomlos sein. Eine apikale Lyse (Entzündung im apikalen Bereich) muss ausgeschlossen sein.
Absolute Kontraindikation für eine interne Aufhellung stellen Wurzelresorptionen, parodontale Defekte, Aufbissempfindlichkeiten, Entzündungen und insuffiziente Wurzelfüllungen dar.
Nach ausführlicher Diagnostik und Vorbehandlung wird der zu bleachende Zahn unter absoluter Trockenlegung mit einem Kofferdamgummi vorbereitet. Dazu wird die Kavität gereinigt und der koronale Anteil des Zahnes aufbereitet. Die Wurzelfüllung wird mit einem geeigneten Material abgedeckt und das Material zum Bleaching eingelegt. Der Zahn wird wieder dicht verschlossen und die Bleicheinlage kann 3-5 Tage im Zahn einwirken. Falls der erste Durchlauf nicht reicht, kann ein weiteres Bleaching erfolgen. Das Bleichmaterial reagiert dabei mit den Blutprodukten. Der freigesetzte Sauerstoff führt zur Oxidation der Farbstoffe, wodurch die aufhellende Wirkung erzielt wird.